Neben den Vorgesetzten ist jeder Mitarbeiter sowie jeder Geschäftspartner und jeder Kunde aufgerufen, mögliche Verstöße gegen die Compliance-Anforderung und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu melden und so dazu beizutragen, die Folgen solcher Verstöße zu begrenzen und vergleichbares Fehlverhalten in Zukunft zu verhindern.